Mund Pflegedienst GmbH

Das hat sich für Sie geändert

Grundsätzlich verbessern die zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Änderungen in der Pflegeversicherung die Pflege und benachteiligen niemanden. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bekommen Menschen „gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind“, erläutert das Bundesgesundheitsministerium.

Bereits auf Pflege angewiesene Menschen, die durch das neue Pflegesystem 2017 weniger Geld bekommen würden, sind durch den Bestandsschutz abgesichert. Sie haben weiterhin den alten Betrag zur Verfügung und sind nicht schlechter gestellt. Für Pflegebedürftige wird es zum 1. Januar 2017 außerdem leichter, Pflegehilfsmittel zu erhalten. Denn dafür reicht nun eine Empfehlung des jeweiligen Gutachters aus. Ein zusätzlicher Antrag ist nicht mehr notwendig.

Bereits Pflegebedürftige werden automatisch von der bisherigen Pflegestufe in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. Liegt zusätzlich eine sogenannte eingeschränkte Alltagskompetenz vor, beispielsweise eine Demenzerkrankung, erhalten sie den „Doppelten Stufensprung“ z.B. von Pflegestufe 1, dann in Pflegegrad 3.