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Recht & Leistungen · 5. November 2026

Leistungsnachweis wird digital: Das ändert sich ab Oktober 2027

Wer Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst bekommt, kennt ihn: den Leistungsnachweis. Darauf steht, welche Leistungen der Pflegedienst im Monat erbracht hat. Bisher unterschreiben Pflegebedürftige oder Angehörige ihn meist auf Papier. Das wird sich ändern – und es betrifft alle Familien, die einen Pflegedienst nutzen.

Laut Verbraucherzentrale müssen ambulante Pflegedienste ihre Leistungen ab dem 1. Oktober 2027 elektronisch dokumentieren, Nachweise auf Papier entfallen. Die Pflegekräfte erfassen ihre Leistungen dann direkt vor Ort auf einem mobilen Gerät. Einmal im Monat bestätigen Pflegebedürftige oder eine bevollmächtigte Person die Leistungen mit einer digitalen Unterschrift. Erst dann gilt der Nachweis.

Einiges bleibt aber gleich: Sie dürfen den Nachweis vorher in Ruhe vollständig ansehen, und er muss auf dem Gerät gut lesbar sein. Unterschreiben Sie nur, was tatsächlich geleistet wurde. Angehörige können mit einer Vollmacht ebenfalls digital bestätigen; viele Anbieter bieten dafür eine App an. Eine erste Kopie Ihrer Unterlagen können Sie kostenlos verlangen – digital oder auf Papier (Verbraucherzentrale).

Unser Tipp: Klären Sie schon jetzt, wer in Ihrer Familie den Nachweis künftig prüfen und bestätigen soll. Kann die pflegebedürftige Person das nicht mehr selbst, ist eine Vollmacht wichtig. Vergleichen Sie den Nachweis wie bisher mit dem Kostenvoranschlag und später mit der Rechnung. Lassen Sie sich beim Unterschreiben nicht drängen, auch nicht digital.

Für Pflegebedürftige und Familien in Kassel und Umgebung ist bis Herbst 2027 noch Zeit. Wir sehen in der digitalen Bestätigung vor allem eine Chance auf weniger Papier und mehr Übersicht und stellen unsere Abläufe rechtzeitig darauf um – dabei lassen wir niemanden mit der Technik allein. Bei Fragen zum Leistungsnachweis oder zu Vollmachten beraten wir Sie gern persönlich, auch bei Ihnen zu Hause. Rufen Sie uns an: 0561 / 870 47 40.

Quelle: Verbraucherzentrale – Digitaler Leistungsnachweis beim Pflegedienst: Das ändert sich (Stand 14.10.2026)

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