Barrierearm wohnen: bis zu 4.180 Euro Zuschuss für den Umbau
Eine hohe Duschwanne, eine enge Badtür, ein paar Stufen vor dem Hauseingang: Oft sind es kleine Hürden, die den Alltag zu Hause schwer machen. Das betrifft Menschen mit Pflegebedarf genauso wie die Angehörigen, die jeden Tag mit anpacken. Gut zu wissen: Für solche Umbauten gibt es Geld von der Pflegekasse – und zwar schon ab Pflegegrad 1.
Laut Bundesgesundheitsministerium zahlt die Pflegekasse auf Antrag bis zu 4.180 Euro für eine Anpassung der Wohnung. Der Umbau muss die Pflege zu Hause möglich machen, sie deutlich erleichtern oder ein möglichst selbstständiges Leben wiederherstellen. Beispiele sind breitere Türen, feste Rampen, ein Treppenlift oder ein Bad, das für die Pflege umgebaut wird.
Leben mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, kann der Zuschuss insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen. Ändert sich die Pflegesituation später und wird ein neuer Umbau nötig, ist ein weiterer Zuschuss möglich. Die Pflegekasse soll innerhalb von drei Wochen entscheiden, ist ein Gutachten nötig, innerhalb von fünf Wochen (BMG).
Unser Tipp: Achten Sie auf die Reihenfolge. Stellen Sie den Antrag, bevor die Handwerker anfangen oder Sie etwas kaufen – wer zuerst umbaut und dann die Rechnung einreicht, bekommt keinen Zuschuss (betanet). Die Pflegekasse kann mehrere Kostenvoranschläge verlangen; holen Sie diese also früh ein. Überlegen Sie vorher in Ruhe, wo es im Alltag am meisten hakt. Rat geben auch Pflegestützpunkte und Wohnberatungsstellen.
Für Pflegebedürftige und Familien in Kassel und Umgebung heißt das: Ein sicheres Zuhause ist oft leichter erreichbar, als viele denken. Wir finden, ein Blick auf die Wohnung lohnt sich früh – nicht erst nach einem Sturz. Bei einer Pflegeberatung zu Hause schauen wir gern mit Ihnen, wo es im Alltag schwierig wird, und helfen Ihnen bei Fragen zum Antrag. Rufen Sie uns an: 0561 / 870 47 40.
Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Zuschüsse zur Wohnungsanpassung (Stand 14.09.2026)