Pflege und Beruf: Diese Auszeiten stehen Ihnen zu
Rund 4,6 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter pflegen in Deutschland einen Angehörigen – das zeigt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung vom 20. Oktober. Gut zu wissen: Tritt plötzlich ein Pflegefall ein, dürfen Sie bis zu zehn Arbeitstage zu Hause bleiben. Die Pflegekasse zahlt dafür Pflegeunterstützungsgeld von 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns; seit 2024 ist das jedes Jahr möglich. Für längere Zeit gibt es die Pflegezeit (bis zu sechs Monate) und die Familienpflegezeit (bis zu zwei Jahre bei mindestens 15 Wochenstunden) – je nach Größe des Betriebs (Überblick der Verbraucherzentrale). Sprechen Sie früh mit Ihrem Arbeitgeber – und mit uns: Wenn wir einen Teil der Pflege übernehmen, bleibt Ihnen mehr Luft für den Job.
Quelle: Bertelsmann Stiftung, Meldung vom 20.10.2026