Pflegegrad: Antrag besser noch 2026 stellen
Das Bundeskabinett hat am 30. September den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach sollen die Pflegegrade 1 bis 3 künftig strenger vergeben werden (Bundesgesundheitsministerium). Laut aktuellem Entwurf steigen ab 2027 die Punktgrenzen der Begutachtung – für Pflegegrad 2 zum Beispiel von 27 auf 30 Punkte. Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 eingehen, werden nach Einschätzung der Stiftung Warentest noch nach den bisherigen, oft günstigeren Kriterien begutachtet. Wer bereits einen Pflegegrad hat, ist durch einen Bestandsschutz abgesichert. Unser Rat: Besteht noch kein Pflegegrad oder ist der Hilfebedarf spürbar gewachsen, stellen Sie den Antrag oder die Höherstufung jetzt – formlos per Anruf oder kurzem Schreiben an die Pflegekasse. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet, Details können sich ändern. Wir helfen Ihnen gern beim Antrag und bei der Vorbereitung auf die Begutachtung.
Quelle: Stiftung Warentest, Pressemitteilung vom 01.10.2026