Pflegegutachten: Neue Regeln seit 1. Oktober
Seit dem 1. Oktober 2026 gelten überarbeitete Richtlinien, nach denen der Medizinische Dienst Pflegebedürftigkeit begutachtet. Die meisten Änderungen betreffen Kinder und Jugendliche: Krankheitsbedingter Hilfebedarf – etwa wenn ein Kind Angst vor Insulinspritzen hat oder beim Essen und Trinken Unterstützung braucht – wird nun klarer berücksichtigt. Für Erwachsene wurde im Bereich „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“ genauer beschrieben, was „überwiegend selbständig“ bedeutet. Einen höheren Pflegegrad gibt es dadurch nicht automatisch. Steht bei Ihnen eine Begutachtung an? Wir helfen Ihnen gern bei der Vorbereitung.
Quelle: Medizinischer Dienst, Meldung vom 30.09.2026
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