Pflegeleistungen vor dem Jahreswechsel nutzen
Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 131 Euro im Monat (bis zu 1.572 Euro im Jahr) und kann zum Beispiel für Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Hintergrund: Die geplante Pflegereform (Entwurfsstand, noch nicht beschlossen) soll ab 2027 die Leistungen neu ordnen. Bis dahin gilt das heutige Recht – prüfen Sie daher mit uns oder Ihrer Pflegekasse, welche Ansprüche Sie noch offen haben.
Quelle: Pflegewegweiser NRW, Juni 2026
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