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Recht & Leistungen · 31. August 2026

42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel – schon ab Pflegegrad 1

Wer zu Hause gepflegt wird, hat ab Pflegegrad 1 Anspruch auf monatlich 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Ein Rezept ist dafür nicht nötig, es genügt ein Antrag bei der Pflegekasse. Viele Familien lassen dieses Geld ungenutzt liegen. Hinweis: Der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz sieht ab 2027 Änderungen bei dieser Leistung vor – beschlossen ist davon bisher nichts. Wir helfen Ihnen beim Antrag.

Quelle: Verbraucherzentrale – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

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