Beratungsbesuch bei Pflegegeld: Frist im 2. Halbjahr nicht verpassen
Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt dafür eine einheitliche Regel: bei Pflegegrad 2 bis 5 einmal pro Kalenderhalbjahr. Das zweite Halbjahr läuft noch bis zum 31. Dezember – wer den Termin bisher nicht hatte, sollte ihn jetzt einplanen. Wird die Frist versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Bei Pflegegrad 1 oder bei reinem Sachleistungsbezug ist die Beratung freiwillig, kostenlos und oft trotzdem sehr hilfreich – etwa bei Fragen zu Hilfsmitteln oder einer Höherstufung. Wir kommen für den Beratungsbesuch gern zu Ihnen nach Hause. Ein Anruf genügt.
Quelle: pflege.de – Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI (Stand 2026)
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