Auszeit für pflegende Angehörige: bis zu 3.539 Euro nutzen
Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch mal Urlaub oder wird selbst krank. Dafür gibt es seit Juli 2025 den gemeinsamen Jahresbetrag: bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr, flexibel einsetzbar für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit. Viele Familien schöpfen diesen Anspruch nicht aus. Sprechen Sie uns an: Wir übernehmen die Vertretungspflege zu Hause und unterstützen Sie beim Antrag bei der Pflegekasse.
Quelle: Verbraucherzentrale: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
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