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Recht & Leistungen · 6. August 2026

Entlastungsbudget: 3.539 Euro pro Jahr – nutzen statt verfallen lassen

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bilden seit Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget: 2026 stehen dafür bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, ab Pflegegrad 2 und flexibel einsetzbar. Wichtig: Was bis zum 31. Dezember nicht genutzt wird, verfällt – eine Übertragung ins nächste Jahr ist nicht möglich. Wir prüfen gern gemeinsam mit Ihnen, wie viel Budget Ihnen noch zusteht, und unterstützen beim Antrag bei der Pflegekasse.

Quelle: Stiftung Warentest (test.de)

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