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Recht & Leistungen · 3. August 2026

Verhinderungspflege: 3.539 € Jahresbudget – neue Frist beachten

Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro – bereits ab Pflegegrad 2 und ohne Wartezeit. Wichtig seit 2026: Verauslagte Kosten können nur noch bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden – die frühere vierjährige Rückwirkung entfällt. Prüfen Sie daher, ob noch Belege aus dem Vorjahr offen sind. Bei Antrag und Abrechnung unterstützen wir Sie gern.

Quelle: pflege.de – Gemeinsamer Jahresbetrag (Stand 2026)

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