Verhinderungspflege: 3.539 € Jahresbudget – neue Frist beachten
Seit Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro – bereits ab Pflegegrad 2 und ohne Wartezeit. Wichtig seit 2026: Verauslagte Kosten können nur noch bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden – die frühere vierjährige Rückwirkung entfällt. Prüfen Sie daher, ob noch Belege aus dem Vorjahr offen sind. Bei Antrag und Abrechnung unterstützen wir Sie gern.
Quelle: pflege.de – Gemeinsamer Jahresbetrag (Stand 2026)
Fragen zur Pflege? Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns an: 0561 / 87047-40