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Recht & Leistungen · 30. Juli 2026

Nach dem Krankenhaus: Kurzzeitpflege überbrückt die Zeit

Nach einer Operation oder einem Klinikaufenthalt geht es zu Hause oft nicht sofort allein weiter. Die Kurzzeitpflege überbrückt diese Zeit: Bei Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse Kosten für bis zu acht Wochen im Jahr – aus dem gemeinsamen Jahresbetrag mit der Verhinderungspflege von 3.539 Euro; das Pflegegeld läuft währenddessen zur Hälfte weiter. Gut zu wissen: Nach einem Krankenhausaufenthalt ist Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 möglich, dann über die Krankenkasse. Wir helfen Ihnen gern beim Antrag.

Quelle: Familienratgeber (Aktion Mensch): Kurzzeitpflege 2026

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