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Recht & Leistungen · 27. Juli 2026

Rentenplus für Pflegende: Die Pflegekasse zahlt mit

Wer einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage, pflegt und daneben höchstens 30 Stunden pro Woche berufstätig ist, für den zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung – kostenfrei, es genügt ein kurzer Fragebogen der Pflegekasse. Je nach Pflegegrad und Leistungsart kann ein Jahr Pflege die spätere Monatsrente so um bis zu rund 39 Euro erhöhen. Eine aktuelle Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen zeigt jedoch: Dieser Ausgleich erreicht längst nicht alle Pflegenden. Es lohnt sich also, den eigenen Anspruch zu prüfen – wir helfen gern beim Einordnen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Soziale Absicherung für Pflegepersonen

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